Wahlärztin
In meiner Ordination bin ich als Wahlärztin tätig, was bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen habe. Nach der Behandlung erhalten sie von mir eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, welche Ihnen, in der Regel nach Ablauf des aktuellen Quartals, einen Teil des Honorars zurückerstattet. Die Höhe des zurückerstatteten Betrags variiert je nach Krankenkasse und den erbrachten Leistungen. Sie erhalten von der Krankenkasse ca. 80 % jenes Betrages zurück, den ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die gleiche Leistung erhalten würde. Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung mit ambulantem Privatarzt-Tarif versichert, dann erstattet diese Versicherung bis zu 100% des Wahlarzthonorars. Mein Honorar beträgt im Normalfall €140,-.
Die Anzahl der psychiatrischen und/ oder psychotherapeutischen Termine hängen von der Erkrankung und der gemeinsam definierten Zielsetzung ab, sie werden gemeinsam vereinbart und dem Behandlungsbedarf angepasst.
Falls Sie einmal absagen müssen, bitte ich Sie dies 24 Stunden im Voraus zu tun. So kann ich diesen Termin jemanden anderen anbieten und muss Ihnen die ausgefallene Zeit nicht in Rechnung stellen.